Beitragsordnung des Traktorclub 1993 Bellersheim Obbornhofen e.V.
§1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
- Es gelten die Ausführungen §7 (Abs. 2), §8 (Abs. 1d), §10, und §14 (Abs.5) der gültigen Satzung.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Beträge werden zwischen 15. und 25. Februar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung wie im §10 (Abs.2) der Satzung geregelt.
§3 Beiträge
- Der Jahresbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft beträgt € 20,00.
- Der Jahresbeitrag für eine Ehepartnermitgliedschaft beträgt € 30,00.
Die Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 21.01.2017 beschlossen.
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